Pistenbenutzungskonzept

So funktioniert der Flughafen Zürich

Der Flughafen Zürich verfügt über drei Start- und Landepisten. Jede Piste hat zwei Nummern. Diese Nummern stellen die jeweilige Himmelsrichtung ohne die letzte Ziffer dar. Piste 28 zeigt somit in Richtung 280°, Piste 10 entgegengesetzt in Richtung 100°. Piste 16/34 zeigt einerseits in Richtung 160°, umgekehrt in Richtung 340°.

 

Die Pistenlänge ist wie folgt:

Piste 10/28: 2’500 m  

Piste 16/34: 3’700 m  

Piste 14/32: 3’300 m

 

Das Betriebsreglement des Flughafens Zürich schreibt vor, wie das generelle Pistenbenutzungskonzept auszusehen hat. Tagsüber wird prioritär auf Piste 28 gestartet und auf Piste 14 gelandet. Teilweise wird auch Piste 16 für Starts und Landungen benutzt. Morgens und abends erfolgen Landungen auf Piste 34 und Piste 28, Starts erfolgen auf Piste 32 und Piste 34, teilweise auch auf Piste 28 resp. Piste 16. Je nach Wetterbedingungen sind aus Sicherheitsgründen ungeplante Konzeptwechsel notwendig. Bei starkem Westwind wird auf Piste 28 gelandet und auf Piste 32 gestartet. Bei Biswind (Nord-Ostwind) wird auf Piste 10 gestartet und tagsüber auf Piste 14 resp. abends auf Piste 34 gelandet. Verschiedene Faktoren spielen eine wichtige Rolle, um einen wetterbedingten Konzeptwechsel hervorzurufen. Einen gewichtigen Einfluss hat dabei die vorherrschende Wettersituation direkt auf dem Flugplatz wie auch in den jeweiligen Anflugsektoren. In den betreffenden Anflugsektoren wird ein permanentes Monitoring der aktuellen Wetterverhältnisse durchgeführt. Daher stehen Flugverkehrsleiter von Skyguide in dauerndem Kontakt mit Wetterexperten von Meteo Schweiz. Sobald die Bedingungen für einen sicheren Anflug auf die im Pistenbenutzungskonzept vorgesehene Piste nicht mehr erfüllt sind, wird auf die in der Prioritätenreihenfolge nächst mögliche Anflugpiste (bzw. auch Abflugpiste) gewechselt. Gründe für eine Abweichung vom generellen Pistenbenutzungskonzept können neben der Wettersituation auch Pistensanierungen, Notlandungen, Unfälle, Einsätze der Rega, etc. sein. Für eine reibungslose und effiziente Abwicklung des Flugbetriebs sind kurzfristige Umstellungen des Pistenbenutzungskonzeptes nicht erwünscht und werden nur durchgeführt, wenn diese unbedingt notwendig sind. Bevorzugt wird deshalb ein möglichst regulärer Flugbetrieb mit gleich bleibendem Pistenbenutzungskonzept. Eine gegenläufige Pistenbenutzung, wie beispielsweise Starts auf Piste 32 resp. Piste 34 in Richtung Norden und gleichzeitigen Landungen auf Piste 14 resp. Piste 16 von Norden werden lediglich in Ausnahmefällen oder bei geringem Verkehrsaufkommen angewendet.

 

 

ZRH-Spotter